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Alltag & Unterhalt
Ordnung im Treppenhaus und in gemeinsam genutzten Räumen
Das Treppenhaus ist im Notfall ein Fluchtweg und muss freigehalten werden. Das Lagern von Sachen ist daher verboten, ausgenommen einem schmalen Schuhkasten neben der Türe, welcher an der Wand befestigt sein muss. Die ABZ hat dazu ein Beiblatt. Bei den Velokellern und anderen gemeinschaftlich genutzten Räumen ist es komplizierter.
Das Einhalten dieser Auflagen der Feuerpolizei/Gebäudeversicherung wird regelmässig von der Geschäftsstelle kontrolliert und entweder einzelne Häuser oder die ganze Siedlung danach per Brief informiert, falls was gemacht werden muss.
Nach Ablauf der im Brief gesetzten Frist kann es sein, dass Dinge die von der Hauswartung demnächst entfernt werden (übergangsmässig eingelagert oder direkt entsorgt) mit gelben oder orangen Zetteln markiert werden. D.h. in den Tagen nach Ablauf der Frist unbedingt eigene Dinge im Velokeller kontrollieren und gegebenenfalls mit der Hauswartung das Gespräch suchen, falls man der Meinung ist dass diese Gegenstände unrechtmässig markiert wurden. Das sind häufig Kinderspielzeuge, Einkaufswagen, nicht mehr fahrtüchtige Velos, etc.
